Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 04. August 2019
§ 12

§ 12 – Zuschlag für längeren Dienst

Reservistendienst Leistende erhalten einen Zuschlag von 70 Euro pro Tag ab dem 15. Tag Reservistendienst im Kalenderjahr, höchstens jedoch 700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 abgeschlossen ist.

Kurz erklärt

  • Reservisten erhalten ab dem 15. Tag ihres Dienstes einen täglichen Zuschlag von 70 Euro.
  • Der Zuschlag wird maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 700 Euro pro Kalenderjahr gezahlt.
  • Die Zahlung des Zuschlags entfällt, wenn eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 abgeschlossen wurde.
  • Der Zuschlag gilt nur für Reservistendienstleistende.
  • Die Regelung betrifft nur das Kalenderjahr, in dem der Dienst geleistet wird.